Immobilien im Ausland. Andere Gesetze rund ums Eigenheim
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Millionen Ausländer besitzen eine AulandsImmobilie außerhalb Ihres Heimatlandes. Viele europäische Länder sind beliebt für ausländische Anleger. Da in jedes Land landestypische Gesetzmäßigkeiten hat sollten Sie sich als Käufer über Besonderheiten des Immobilienrechts des in Frage kommenden Landes kundig machen.

Jedes Land hat seine unterschiedliche Eigenheiten. Im Focus des Käufers sollten beispielsweise die rechtlichen Bestimmungen beim Kauf, beim vermieten oder im Erbfall beleuchtet werden. Welche rechtlichen Vorschriften treffen auf ein bestimmtes Land zu. So ist beispielweise wie in Spanien oder Frankreich ein Vorvertrag ohne Notar rechtlich bindend.

Welche Kosten fallen beim Kauf und beim Unterhalt einer Immobilie an? In Spanien fallen z..B. eine Übertragungsteuer, Grundbesitzsteuer, Vermögenssteuer, Einkommenssteuer, Vermögenszuwachssteuer, eine Ausstellungsgebühr, das Honorar für den Notar, und die Gebühr für den Grundbucheintrag an , um an dieser Stelle eine Reihe der laufenden Kosten zu benennen. Hinzu gesellen sich noch diverse andere Kosten wie Wertzuwachssteuer, Grundbesitzsteuer Müllabfuhrgebühren und Wasserkosten, mögliche Beiträge zur Eigentümergemeinschaft, Kosten für Versicherungen und Pflegekosten bei .

Es gilt also im Vorfeld sich ausgiebig über all diese Gegebenheitenn über Immobilien im Ausland zu informieren. Am besten ist es für Käufer als auch für Verkäufesich von einem qualifizierten Anwalt und Steuerberater beraten zu lassen Ein Ratschlag der für jedes Land beachtet werden sollte.